Dichtheitsprüfung
Ist meine Abwasserleitung wirklich dicht? Oder tritt Abwasser aus und verunreinigt den Boden und das Grundwasser? Diesen Fragen müssen sich zukünftig alle Grundstückseigentümer stellen, Denn nach dem Wasserhaushaltsgesetz in Verbindung mit der DIN 1986 Teil 30 müssen alle Grundstückseigentümer ihre Abwasserleitungen bis spätestens Ende 2015 auf Dichtheit prüfen lassen. Informieren Sie sich erst einmal in aller Ruhe ausführlich über das Thema „Dichtheitsprüfung“. Und dann heißt es: Mitmachen!
4 gute Gründe für die Dichheitsprüfung
- Zum Schutz unserer Umwelt: Undichte Abwasserleitungen verschmutzen das Erdreich und unser Grundwasser.
- Damit die Betriebskosten niedrig bleiben: Das Eindringen von sauberem Grundwasser verursacht zusätzliche Kosten beim Befördern und Reinigen des Abwassers.
- Damit der Wert Ihrer Immobilie erhalten bleibt: Der Verkehrswert eines Gebäudes wird nicht nur durch z.B. ein wärmegedämmtes und dichtes Dach bestimmt, sondern auch durch ein intaktes Entwässerungssystem.
- Weil es gesetzlich vorgeschrieben ist: Im § 60 des Wasserhaushaltsgesetzes wird geregelt, dass Abwasseranlagen nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik errichtet, betrieben und unterhalten werden müssen. Das wichtigste technische Regelwerk ist die DIN 1986 „Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke“ – Teil 30: Instandhaltung. In dieser Norm wird vorgeschrieben, dass Abwasserleitungen auf Dichtheit zu prüfen sind.