Dichtheitsprüfungen
Vorbeugen ist Pflicht
Der Gesetzgeber hat im Zuge der Vereinheitlichung und Neuregelung des Wasserhaushaltsgesetz (WHG) festgelegt, daß alle Hausbesitzer bis spätestens 31.12.2015 eine Dichtheitsprüfung der Abwasserleitungen vornehmen lassen müssen. Doch auch davor ist dies oft schon vorgeschrieben, so ist z.B. in München bei jeder Baumaßnahme der betreffende Abschnitt bis zum städtischen Kanal und teilweise sogar die Gesamtanlage zu prüfen.
Durch die gesetzliche Regelung soll vor allem Umweltverschmutzung durch versickerndes Abwasser vermieden werden. Aber auch für Sie als Hausbesitzer lohnt es sich, frühzeitig eine entsprechende Druckprüfung und Untersuchung der Abwasseranlage vornehmen zu lassen, denn Sie können Schäden und Schwachstellen rechtzeitig erkennen und einschreiten, bevor es zu spät ist und vor allem sehr viel teurer wird.
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